AGB für Veranstaltungen

Vorbemerkung: Die AGB gelten für die itemis AG und die itemis France SAS, auch wenn im Folgenden nur von der itemis AG die Rede ist.

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« gelten für sämtliche vertragliche Beziehungen zu den Kunden der itemis AG im Bereich Veranstaltungen (Seminare, Schulungen, Workshops, Events, …). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Anmeldung

  1. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Sie können die Anmeldung schriftlich, per Fax, E-Mail oder Internet vornehmen. Sie erhalten innerhalb von fünf Tagen eine Anmeldebestätigung in Text- (§ 126a BGB) oder Schriftform. Mit Zugang dieser Anmeldebestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Ohne schriftliche Anmeldebestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die von uns unmittelbar nach dem Eingang der Anmeldung versendete Bestätigungs-E-Mail dient nur Ihrer Information darüber, dass Sie sich bei uns für ein bestimmtes Seminar angemeldet haben und stellt keine Annahme Ihres Angebots dar. Vor der Annahme müssen wir zunächst prüfen, ob noch eine ausreichende Anzahl von Plätzen verfügbar ist.

  2. Durch Ihre Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen der itemis AG an.

  3. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet bei kostenpflichtigen Veranstaltungen zur Entrichtung des Entgelts.

  4. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen werden nur unter Angabe der eigenen Adresse und der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) verbindlich bearbeitet.

3. Bezahlung der Entgelte

  1. Die Rechnungslegung an die Teilnehmer erfolgt im Vorfeld an die Veranstaltung.

  2. Mit Erhalt der Rechnung wird die Teilnahmegebühr (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) unmittelbar fällig. Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis 8 Tage vor dem Seminarbeginn zu überweisen.

  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so können wir den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

4. Programmänderungen, Absagen

  1. Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich die itemis AG organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise benachrichtigt.

  2. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der itemis AG sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristige Terminverschiebungen.

  3. Die itemis AG kann vom Veranstaltungsangebot zurücktreten. Ein Rücktritt erfolgt insbesondere, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Es besteht kein Anrecht der Teilnehmer auf Durchführung einer Veranstaltung. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr komplett zurück erstattet oder ein Alternativtermin angeboten. Die itemis AG haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten (Reisekosten, Übernachtungskosten, …). Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der itemis AG bestehen nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird ebenfalls nicht gehaftet.

  4. Die itemis AG ist berechtigt einen Wechsel der Dozenten durchzuführen. Der Kunde kann bei Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Seminarablauf weder vom Vertrag zurücktreten noch das Entgelt mindern.

5. Rücktritt, Erstattung, zusätzliche Kosten

  1. Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt (z.B. wegen zu geringer Beteiligung oder Krankheit des Dozenten). Weitergehende Ansprüche an die itemis AG sind ausgeschlossen.

  2. Ein Rücktritt des Teilnehmers (Kunde der itemis AG) bedarf der schriftlichen Form. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Rücktritt. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei der itemis AG maßgeblich.

  3. Bei Rücktritt des Teilnehmers ist die itemis AG berechtigt nachfolgend in Rechnung zu stellen
    a) den entgangenen Umsatz.
    b) die anteilig (für den Teilnehmer) angefallenen Kosten (Verpflegung, Material, Raummiete).

  4. Die Berechnung der Stornogebühren erfolgt nach nachfolgendem Schlüssel.
    a) bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne anfallende Kosten (s. § 5 Abs. 3) möglich.
    b) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind die für den Teilnehmer angefallenen Kosten (§ 5 Abs. 3 b)) an die itemis AG zu erstatten. Das Kursentgelt wird von der itemis AG nicht erhoben.
    c) bis sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Kursentgelts als Stornokosten zu zahlen. Zusätzliche Kosten (§ 5 Abs. 3 b)) werden nicht erhoben.
    d) bis Veranstaltungsbeginn ist das volle Entgelt (100%) zu zahlen. Zusätzliche Kosten (§ 5 Abs. 3 b)) werden nicht erhoben.

  5. Es ist möglich, eine von dem/der zurücktretenden Teilnehmer/in geworbene Ersatzperson zu stellen. Mit deren verbindlicher Anmeldung entfallen die Stornokosten (s. § 5 Abs. 3) für den Zurücktretenden.

6. Haftung bei auftretenden Schäden

  1. Die itemis AG übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Sie übernimmt auch keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an persönlichen Gegenständen, Kleidung und Unterrichtsmaterialien der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

  2. Das Recht des Kunden, Schadensersatz zu verlangen, wird auf die Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit der itemis AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, des fahrlässigen Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die itemis AG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

  3. Bei einem fahrlässigen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist der Anspruch auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

  4. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  5. Soweit Schadenersatzansprüche gegen die itemis AG, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres.

  6. Für Schäden, die nicht unter die Ziffern 1.-5. fallen und von der Haftpflichtversicherung dem Haftungsgrund nach nicht abgedeckt sind, haftet die itemis AG unter Ausschluss entgangenen Gewinns bis zum doppelten Auftragswert. Diese Haftungsbeschränkung gilt nur dann, wenn der Schaden auf das leicht fahrlässige Verhalten eines Mitarbeiters oder von der itemis AG zurückzuführen ist und keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) betroffen sind.

  7. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haften für alle die infolge ihres Verhaltens entstandenen Schäden gegenüber der itemis AG sowie deren Vertragspartnern (Referenten, Vermieter, weitere Teilnehmer, …) im vollen Umfang.

7. Datenspeicherung

  1. Der itemis AG übermittelte Daten werden zu Verwaltungszwecken gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminarabwicklung sowie der Zusendung späteren Informationsmaterials über Seminare der itemis AG einverstanden.

  2. Die itemis AG ist berechtigt, den Teilnehmer bzw. seine Firma in ihrer Kundenliste bzw. ihrem E-Mail-Verteiler für vergleichbare Angebote aufzunehmen.

8. Urheberrechte

  1. Die in den Schulungen evtl. eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Software darf weder kopiert noch aus den Seminarräumen entfernt werden. Die itemis AG übernimmt keinen Schadensersatz, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Es dürfen grundsätzlich von den Teilnehmern keine Datenträger auf die Rechner eingespielt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich die itemis AG die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

  2. Die von der itemis AG ausgegebenen Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen von dem Teilnehmer weder kopiert noch in sonstiger Weise vervielfältigt werden.

9. Sonstiges

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen nicht berührt.

  2. Die Parteien vereinbaren, im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sachverwalter öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Lünen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.