§ 1 Geltungsbereich, Form

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itemis AG über Beratungs- und Dienstleistungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Aufträge (im Folgenden „Verträge“) der itemis AG, Am Brambusch 15-24, 44536 Lünen (nachfolgend „itemis“) hinsichtlich der Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen zu einer Software, wie z.B. die Installation, Implementierung, das Customizing oder sons¬tige Anpassungen einer Software. Diese AGB finden ausdrücklich keine Anwendung auf die Pflege von Standardsoftware.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Kunden“).

  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als dass die itemis AG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn itemis AG in Kenntnis der Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen des Kunden Leistungen erbringt.

  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der itemis AG maßgebend.

  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in die¬sen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Leistungserbringung

  1. Die dem Kunden durch die itemis AG zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die itemis AG erbringt die Beratungsleistungen eigenverantwortlich und mit Sorgfalt nach dem Stand der Technik.

  2. Die itemis AG übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Der Kunde trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen entsprechen.

  3. itemis AG ist frei in der Wahl der Mitarbeiter, die beim Kunden zur Leistungserbringung eingesetzt werden, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes im Vertrag bestimmt. Zur Leistungserbringung abgestellte Mitarbeiter können jederzeit ersetzt werden. Zu disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Weisungen ist der der Kunde gegenüber den durch itemis AG eingesetzten Mitarbeitern nicht berechtigt.

  4. itemis AG ist in der Wahl des Leistungsortes und der Einteilung der Arbeitszeit grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist dies schriftlich zu vereinbaren. Im Vertrag genannte Termine und Zeitpläne stellen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur Angaben zur Vorbereitung und Planung dar und keine verbindlichen Termine.

  5. itemis AG ist berechtigt, sich für die Ausführung der Leistung auch zuverlässiger, mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation ausgestattete Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

  6. itemis AG ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss zwischen itemis AG und dem Kunden erfordert einen schriftlichen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wird oder die schriftliche Annahme eines durch die itemis AG erfolgten verbindlichen Angebots. Eine wirksame Annahme eines Angebots von itemis AG durch den Kunden und damit der Abschluss eines Vertrages kann nur durch Rücksendung des unterzeichneten, unveränderten Angebots von itemis AG erfolgen. Jede abändernde Annahme eines Angebots von itemis AG gilt als neues Angebot des Kunden. In diesem Fall kommt ein Vertrag zu den geänderten Bedingungen nur zustande, wenn itemis AG das abgeänderte Angebot des Kunden ausdrücklich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden annimmt.

  2. Das in § 3 a. angegebene Formerfordernis ist auch gewahrt, wenn der Vertrag elektronisch unterzeichnet und übermittelt wird, einschließlich Scans von unterschriebenen Dokumenten oder digitale Unterschriften.

  3. Falls nicht anders in einem Angebot geregelt, sind alle Angebote von itemis AG freibleibend.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufwandsschätzung

  1. Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Sie umfasst die Ver¬gütung von allen im Vertrag gelisteten Leistun¬gen. itemis AG erbringt die Leistungen zu der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Vergütung nach Zeit- und Materialaufwand zu dem im Vertrag genannten Vergütungssatz.

  2. Bei Vereinbarung eines Tagessatzes pro Manntag deckt dieser eine Arbeitsleistung von acht (8) Stunden ab. Darüber hinausgehende oder geringere Arbeitsleistungen werden anteilig berechnet.

  3. Im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung entstehende Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten, sonstige Material- und Nebenkosten sowie Spesen werden entsprechend den Vereinbarungen im Vertrag nach Aufwand in Rechnung gestellt.

  4. Alle Preisangaben von itemis AG verstehen sich, sofern nicht abweichend angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Skonto wird nicht gewährt.

  5. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, stellen im Vertrag zur Erbringung der vereinbarten Leistungen angegebene Zeit- und Kostenangaben (etwa Leistungstage oder Stunden) nur eine Aufwandsschätzung dar und der tatsächlich benötigte Aufwand kann von diesen Angaben abweichen. Sollte itemis AG im Laufe der Leistungsdurchführung feststellen, dass die geschätzten Aufwände vermutlich überschritten werden, wird itemis AG den Kunden darüber unterrichten. Der Kunde wird unverzüglich über das weitere Vorgehen entscheiden und itemis AG darüber schriftlich informieren.

  6. itemis AG wird erbrachte Leistungen monatlich bzw. nach Beendigung der Tätigkeit in Rechnung stellen. Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.

  7. Aufrechnungen oder Minderungen durch den Kunden sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag kommt gemäß § 3 a. dieser AGB zustande und läuft bis die Leistungen erbracht sind.

  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. itemis AG kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Kunden in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht oder nur unregelmäßig zahlt, der Kunden sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt, gegen seine Mitwirkungspflichten nach § 8 verstößt.

  3. Sollte der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, so sind der itemis AG die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Textform ist nicht ausreichend.

  5. itemis AG hat ihr überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Elektronische Daten des Kunden sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist.

§ 6 Rechteeinräumung

  1. „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit von itemis AG im Rahmen des Vertrages entstandenen Begleitergebnisse der Dienstleistung und sonstiger geschaffener Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen, Software-Code und Entwürfe.

  2. Alle Arbeitsergebnisse verbleiben im Eigentum der itemis AG und alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, inklusive jeglicher Schutzrechte und sonstiger Rechte, stehen ausschließlich itemis AG zu.

  3. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Recht zur internen Nutzung im Rahmen des in dem Vertrag beschriebenen Zwecks und in Verbindung mit und im Rahmen der Nutzungsrechte, die der Kunde an der Software erworben hat. Nicht erfasst von der Einräumung der Nutzungsrechte ist die Übertragung oder Nutzung durch Konzernunternehmen des Kunden.

  4. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse im für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Umfang vervielfältigen. Die Rückübersetzung von überlassenen Programmcode in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nur zulässig, wenn sie zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen unabhängig geschaffenen Computerprogrammen unerlässlich sind und die notwendigen Programmcodeinformationen auch nicht veröffentlicht wurden oder auf sonstige Weise für den Kunden ohne weiteres zugänglich sind, etwa bei itemis AG erfragt werden können. Die Dekompilierung ist nur in den Grenzen des § 69e UrhG gestattet.

  5. Jegliche weiteren Nutzungen, insbesondere die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

  1. itemis AG haftet unbeschränkt

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

    • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

    • im Umfang einer von der itemis AG übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der itemis AG der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.

  3. Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen

  4. Eine weitergehende Haftung von itemis AG besteht nicht.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe von itemis AG.

§ 8 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die Beratungsleistungen der itemis AG durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere der itemis AG die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern der itemis AG zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen.

  2. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, Zugriff auf die Systemumgebung und gegebenenfalls der Entwicklungsumgebung in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Die Möglichkeit zum Remote-Zugriff ist vom Kunden grundsätzlich nach Absprache einzuräumen. itemis AG ist berechtigt, alle Leistungen online oder remote zu erbringen, wenn dies nach den Umständen erforderlich ist. Dies gilt insbesondere bei einschränkenden Maßnahmen basierend auf Covid-19.

  3. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Beratungsprojekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.

  4. Soweit die Leistungen von itemis AG nur mit Zustimmung und Ermächtigung Dritter möglich ist, wird der Kunde die erforderlichen Zustimmungen und Ermächtigungen rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Tätigkeiten besorgen.

  5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann itemis AG aus diesem Grund ihre Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

  6. Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne Berechnung.

§ 9 Vertraulichkeit

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie für itemis AG sämtliche Arbeitsergebnisse und die Software der itemis AG.

  2. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrages fort.

  3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweis¬lich bereits bekannt waren oder danach von drit¬ter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) die bei Abschluss des Ver¬trags öffentlich bekannt sind oder danach öf¬fentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags be¬ruht; (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtun¬gen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder ei¬ner Behörde offen gelegt werden müssen. So¬weit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  4. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind.

  5. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.

§ 10 Datenschutz und Informationssicherheit

  1. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefug¬ten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffe¬nen Personen an Dritte weitergeben.

  2. Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass der Kunde der Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, wird itemis AG geeignete und dem Stand der Technik entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Informationssysteme, Komponenten und Prozesse dieser Daten sicherzustellen. Eingesetztes Personal wird über datenschutzrechtliche Verpflichtungen unterrichtet und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Verarbeitet itemis AG im Auftrag Daten des Kunden, so werden die Parteien vor der Verarbeitung eine den dann einschlägigen Datenschutzgesetzen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

Schlussbestimmungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der itemis AG in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Textform i.S.v. § 126b BGB (z.B. E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

  2. Außer für die Pflicht zur Zahlung einer vereinbar¬ten Vergütung ist jede Partei von Ihrer Leis¬tungspflicht befreit, soweit und solange ihr die Leistung oder Lieferung aufgrund Arbeitsstreik, Feuer, Überschwemmung, behördlichen Anord¬nungen, Covid-19 basierte Einschränkungen, Terror oder einer anderen, nicht im Einflussbe¬reich der betreffenden Partei liegenden Ursache von höherer Gewalt nicht möglich ist und dies durch die betreffende Partei nicht schuldhaft verursacht wurde.

  3. Die unter dem Vertrag erbrachten Leistungen, einschließlich davon betroffener Software unterliegen den Export- und Importgesetzen verschiedener Länder. Der Kunde verpflichtet sich, die hierunter erbrachten Leistungen oder Arbeitsergebnisse nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Kunde für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes seines Hauptsitzes und der Länder seiner Niederlassungen in Bezug auf seine Nutzung der Arbeitsergebnisse und Leistungen verantwortlich. b. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der itemis AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der itemis AG. itemis AG ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

  5. Der Vertrag regelt den jeweiligen Vertragsgegenstand abschließend. Nebenabreden sind nicht getroffen. Früher den Vertragsgegenstand des Vertrages betreffende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen verlieren mit Abschluss des Vertrages ihre Gültigkeit.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.