1. Geltung der Vertragsbedingungen

    1. Für die Bereitstellung des proprietären Softwareprodukts itemis CREATE der itemis AG, Am Brambusch 15 - 24, 44536 Lünen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Software-Überlassung zum nicht-kommerziellen oder akademischen Gebrauch in ihrer bei Abgabe der Bestellung unter legal.itemis.com/revisions/products/ abrufbaren Fassung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die itemis AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird.

    2. Auf Open Source-Produkte der itemis AG finden diese AGB keine Anwendung.

  2. Vertragsgegenstand

    1. Gegenstand dieser AGB ist die Lieferung und deren sonstige Bereitstellung von Standardsoftware zur privaten (nicht-kommerziellen) und akademischen Nutzung sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziff. 4.

    2. Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Einrichtung und Installation von Software, Schulungen, etc.) sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden ggf. in gesonderten AGB der itemis AG beschrieben.

  3. Leistungen

    1. Die itemis AG stellt dem Besteller die Softwareprodukte zur dauerhaften privaten (nicht-kommerziellen) und akademischen Nutzung kostenlos zur Verfügung. Das Programm inklusive Benutzerdokumentation wird über das Internet zur anschließenden Installation durch den Besteller zum Download bereitgestellt, soweit keine andere Art der Lieferung oder Bereitstellung vereinbart ist. Eine Überlassung auf Datenträgern ist nicht geschuldet. Der Besteller erhält einen Lizenzschlüssel per E-Mail, um das Softwareprodukt dauerhaft nutzen zu können.

    2. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.

    3. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist die im Zeitpunkt der Bestellung unter Produkte (www.itemis.de/produkte) abrufbare Produktbeschreibung. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die itemis AG sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die itemis AG.

    4. Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien.

    5. Die itemis AG überlässt dem Besteller neue Stände der Pflegesoftware, um diese auf dem aktuellen Stand zu halten und Störungen vorzubeugen. Hierbei handelt es sich um Updates der Software mit technischen Modifikationen, Verbesserungen, kleineren funktionalen Erweiterungen sowie Patches mit Korrekturen zur Pflegesoftware oder sonstige Umgehungsmaßnahmen für mögliche Störungen. Diese neuen Stände der Pflegesoftware werden zusammen als „neue Programmversionen“ bezeichnet.

    6. Nicht Gegenstand der Pflegeleistungen sind die Überlassung von Upgrades mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen oder von neuen Produkten sowie die Verpflichtung zur Weiterentwicklung der Pflegesoftware.

    7. Die itemis AG stellt dem Auftraggeber die neuen Programmversionen ausschließlich zum Download über das Internet zur Verfügung. Eine Überlassung auf Datenträgern ist nicht geschuldet.

    8. Die itemis AG erbringt alle Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand bewährter Technik.

  4. Rechte des Bestellers an der Software

    1. Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die itemis AG dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner der itemis AG zu.

    2. Die itemis AG verwendet im Rahmen von itemis CREATE die Drittsoftware eclipse.org. Diese Drittsoftware wird "wie besehen" zur Verfügung gestellt.

      Für die hier genannten Drittsoftwarekomponenten gelten folgende Lizenzbedingungen:

      Eclipse public license, Version 1.0 (www.eclipse.org/legal/epl-v10.html)

    3. Im Übrigen erwirbt der Besteller Nutzungsrechte an der Software, um sie selbst für private (nicht-kommerzielle) oder akademische Zwecke dauerhaft zu nutzen (einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht). Dies schließt die Befugnis ein, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren und die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme zu erstellen. Eine über die hiernach eingeräumten Rechte hinausgehende Nutzung der Software ist dem Besteller nicht gestattet.

    4. Das Benutzerhandbuch und andere von der itemis AG überlassene Unterlagen dürfen nicht kopiert werden, sofern dem Besteller diese Dokumente nicht als Download, sondern in gedruckter Form überlassen wurden.

    5. Die Weitergabe der Software (ganz oder teilweise) an einen Dritten ist nicht gestattet.

    6. Der Besteller darf die Schnittstelleninformation der Software nur gemäß § 69e Urheberrechtsgesetz (UrhG) dekompilieren und erst dann, wenn er schriftlich die itemis AG von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von zumindest 2 (zwei) Wochen zur Überlassung der erforderlichen Informationen gebeten hat. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft er der itemis AG eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar der itemis AG gegenüber zur Einhaltung der in den Ziff. 4 und 8 festgelegten Regeln verpflichtet.

    7. Der Besteller hat nur ein vorläufiges widerrufbares Nutzungsrecht an der überlassenen Software. Die itemis AG wird dieses vorläufige Nutzungsrecht insbesondere widerrufen, wenn der Besteller gegen Ziff. 4 verstößt. In diesem Fall kann die itemis AG vom Besteller die Rückgabe der überlassenen Software verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie gelöscht wurde, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.

    8. Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der itemis AG nicht erlaubt.

    9. Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der itemis AG, die dem Besteller vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten - sofern nicht frei zugänglich - als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der itemis AG und sind nach Ziff. 9 geheim zu halten.

  5. Mitwirkungspflichten des Bestellers

    1. Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.

    2. Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.

  6. Sach- und Rechtsmängel

    1. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Sofern und soweit im Einzelfall keine individuelle Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen wurde, gilt die in der jeweiligen Produktbeschreibung dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit bleibt unberücksichtigt.

    2. Die Haftung der itemis AG gegenüber dem Besteller für Sachmängel an der Software beschränkt sich auf das arglistige Verschweigen von solchen Mängeln an der Software. In diesem Fall hat die itemis AG gem. § 524 Abs. 1 BGB dem Besteller den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

    3. Die Haftung der itemis AG gegenüber dem Besteller für Mängel im Recht an der Software beschränkt sich auf das arglistige Verschweigen von solchen Mängeln an der Software. In diesem Fall hat die itemis AG gem. § 524 Abs. 1 BGB dem Besteller den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

    4. Der Besteller unterrichtet die itemis AG unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) gegen ihn geltend machen. Der Besteller ermächtigt die itemis AG, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht die itemis AG von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der itemis AG anerkennen. Die itemis AG wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Besteller von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.

    5. Ansprüche des Nutzers auf Mängelbeseitigung durch die itemis AG bestehen bei der kostenlosen Überlassung von Software nicht.

  7. Haftung

    1. Die itemis AG leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Eine weitergehende Haftung der itemis AG besteht nicht.

    2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der itemis AG.

    3. Der itemis AG bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.

  8. Audit-Recht

    1. Der Besteller wird es der itemis AG auf deren Verlangen ermöglichen zu überprüfen, ob der Besteller das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenz nutzt. Hierzu wird der Besteller der itemis AG Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch die itemis AG oder eine von dieser benannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen.

    2. Die itemis AG darf die Prüfung in den Räumen des Bestellers durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen.

    3. Ergibt die Überprüfung eine nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Besteller die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten die itemis AG.

  9. Geheimhaltung

    1. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

    2. Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren nach der Bestellung fort.

    3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

      1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

      2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

      3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  10. Datenschutz/Datensicherheit Die Vertragspartner beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sofern und soweit die itemis AG anlässlich der Erbringung der Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten im Sinne von § 11 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhält, wird sie diese nur im Rahmen der Weisungen des Bestellers als "Herr der Daten" erheben, verarbeiten oder nutzen. Der Besteller wird die itemis AG unaufgefordert darauf hinweisen, wenn im Rahmen eines möglichen Remote-Zugriffs die Möglichkeit eines Zugriffs auch auf personenbezogene Daten besteht. Hierfür ggf. zusätzlich erforderliche Regelungen können bei Bedarf im Einzelfall im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung nach Maßgabe von § 11 Abs. 2 BDSG getroffen werden. Die itemis AG verpflichtet ihre Mitarbeiter gemäß § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses.

  11. Schlussbestimmungen

    1. Der Besteller darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die itemis AG nur nach schriftlicher Zustimmung der itemis AG auf Dritte übertragen.

    2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Die Schriftform wird nur durch Übermittlung des unterzeichneten Originals gewahrt.

    3. Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

    4. Erfüllungsort ist der Sitz der itemis AG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz der itemis AG, sofern der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.