--------------------------------------------------------------------- Allgemeine Geschäftsbedingungen der itemis AG für die Software-Überlassung --------------------------------------------------------------------- itemis AG Versionsgeschichte Version 3.0.0 21.03.2023 IA --------------------------------------------------------------------- 1. Geltung der Vertragsbedingungen a. Für den Verkauf sowie die unentgeltliche Überlassung von proprietären Softwareprodukten der itemis AG, Am Brambusch 15 - 24, 44536 Lünen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Software-Überlassung in ihrer bei Abgabe der Bestellung unter http://legal.itemis.com abrufbaren Fassung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die itemis AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird. b. Auf Open Source-Produkte der itemis AG finden diese AGB keine Anwendung. 2. Vertragsgegenstand a. Gegenstand dieser AGB ist die entgeltliche Lieferung von Standardsoftware und deren sonstige Bereitstellung, die unentgeltliche Lieferung und Bereitstellung des von Standardsoftware zur privaten (nicht-kommerziellen) Nutzung und zur Nutzung für akademische Zwecke, sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziff. 4. Die Regelungen für entgeltlich zur Verfügung gestellte Software in Ziffern 5., 6., 8. a.-f., 9. und 14. gelten nicht für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Software. Die anderen Regelungen gelten entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. b. Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Einrichtung und Installation von Software, Schulungen, etc.) sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden ggf. in gesonderten AGB der itemis AG beschrieben. 3. Leistungen a. Die itemis AG stellt dem Besteller die Softwareprodukte zur dauerhaften Nutzung gegen eine einmalige Vergütung zur Verfügung. Die itemis AG kann zudem, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, Softwareprodukte zur privaten (nicht-kommerziellen) und zur Nutzung für akademische Zwecke unentgeltlich zur Verfügung stellen. Programm inklusive Benutzerdokumentation werden über das Internet sowie zur anschließenden Installation durch den Besteller zum Download bereitgestellt, soweit keine andere Art der Lieferung oder Bereitstellung vereinbart ist. Eine Überlassung auf Datenträgern ist nicht geschuldet. Der Besteller von Standardsoftware, welche die itemis AG nicht unentgeltlich anbietet, erhält zunächst eine kostenlose, voll funktionsfähige Version des Softwareproduktes für eine Testphase von 30 (dreißig) Tagen. Nach Bezahlung vor Ablauf der Testphase erhält der Besteller einen Lizenzschlüssel per E-Mail, um das Softwareprodukt nach Ablauf der Testphase dauerhaft nutzen zu können. b. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms. c. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der entgeltlichen Leistungen ist die im Zeitpunkt der Bestellung unter itemis Produkte (//https://www.itemis.com/produkte/ ) abrufbare Produktbeschreibung. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies in Textform vereinbaren oder die itemis AG sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform oder der schriftlichen Bestätigung durch die itemis AG. d. Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. e. Die itemis AG erbringt alle Leistungen, soweit nicht anders vereinbart, nach dem jeweils aktuellen Stand bewährter Technik. f. Unentgeltlich angebotene Standardsoftware wird "wie besehen" zur Verfügung gestellt. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, außer bei von der itemis AG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mängeln. Dies gilt auch für etwaige Supportleistungen. 4. Rechte des Bestellers an der Software a. Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die itemis AG dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner der itemis AG zu, soweit nicht in Ziff. 4. b. anderweitig ausdrücklich erwähnt. b. Die itemis AG verwendet im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Produkte die dort jeweils angegebene Drittsoftware. Darüber hinaus verwenden sämtliche proprietären Softwareprodukte der itemis AG die Drittsoftware eclipse.org. Drittsoftware wird "wie besehen", ohne über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien, zur Verfügung gestellt. Drittsoftware itemis ANALYZE Apache FOP/POI, Artop, DOM4J, XMP Core, JNA, (github).com4j, Xstream, Saxon-HE, HtmlCleaner itemis CREATE Eclipse public license, Version 1.0 u. 2.0 itemis ModelViewer JNA, Kotlin itemis EA-Bridge JNA, (github).com4j, HXTT, jTDS Treiber + Für die hier genannten Drittsoftwarekomponenten gelten unterschiedliche Lizenzbedingungen. Die Details hierzu sind im vorliegenden Dokument als Anhang aufgeführt. c. Im Übrigen erwirbt der Besteller entgeltlich zur Verfügung gestellter Standardsoftware Nutzungsrechte an der Software, um sie selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke an der vertraglich vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen dauerhaft im Rahmen der unter https://legal.itemis.com abrufbaren Lizenzhinweise in ihrer jeweils aktuell abrufbaren Version zu nutzen (einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht). d. Bei unentgeltlich zur Verfügung gestellter Standardsoftware erwirbt der Besteller Nutzungsrechte an der Software, um sie selbst für private oder akademische Zwecke dauerhaft zu nutzen (einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht). Private Nutzung ist die nicht-kommerzielle Nutzung im privaten Bereich. Nutzung zu akademischen Zwecken ist die nicht-kommerzielle, der Wissenschaft oder Lehre dienende Nutzung durch Nutzer, die zum akademischen Nutzerkreis (Studenten, Lehrbeauftragte, Professoren) gehören. Die Nutzung in Forschungsvorhaben ist hiervon explizit nicht erfasst, sofern gewinnorientierte Unternehmen an dem Vorhaben teilnehmen. Die eingeräumten Rechte an unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software sind zeitlich auf die Dauer eines halben Jahres (6 Monate) begrenzt. Die itemis AG darf die Zugehörigkeit des Bestellers zum akademischen oder nicht-kommerziellen Nutzerkreis sowie die angestrebte und bereits erfolgte Nutzung jederzeit überprüfen. e. Sowohl bei entgeltlicher als auch bei unentgeltlich zur Verfügung gestellter Software schließt dies die Befugnis ein, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren und die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme zu erstellen. Eine über die hiernach eingeräumten Rechte hinausgehende Nutzung der Software ist dem Besteller nicht gestattet. f. Sofern dem Besteller Datenträger geliefert werden, müssen Sicherungskopien, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers versehen werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. g. Das Benutzerhandbuch und andere von der itemis AG überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden, sofern dem Besteller diese Dokumente nicht als Download, sondern in gedruckter Form überlassen wurden. h. Der Nutzungsumfang bleibt von der Weitergabe der Software an einen Dritten unberührt. i. Der Besteller darf die Schnittstelleninformation der Software nur gemäß § 69e Urheberrechtsgesetz (UrhG) dekompilieren und erst dann, wenn er schriftlich die itemis AG von seinem Vorhaben unterrichtet und mit einer Frist von zumindest 2 (zwei) Wochen zur Überlassung der erforderlichen Informationen gebeten hat. Vor jeder Einschaltung von Dritten verschafft er der itemis AG eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar der itemis AG gegenüber zur Einhaltung der in den Ziff. 4. und 10. festgelegten Regeln verpflichtet. j. Die Rechte an der Software, die entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, gehen erst mit vollständiger Bezahlung der für die Überlassung der Software geschuldeten Vergütung auf den Besteller über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges widerrufbares Nutzungsrecht. Die itemis AG wird dieses vorläufige Nutzungsrecht insbesondere widerrufen, wenn der Besteller die für die Überlassung der Software geschuldete Vergütung nicht zahlt oder gegen Ziff. 4. verstößt. In diesem Fall kann die itemis AG vom Besteller die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist. k. Die Einräumung der Rechte an kostenlos zur Verfügung gestellter Software ist auflösend bedingt durch die Einhaltung dieser AGB. Bei einem Verstoß des Bestellers gegen die in diesen AGB enthaltenen Regelungen erlöschen Rechte an der Software automatisch. Dann kann die itemis AG vom Besteller die Rückgabe der überlassenen Gegenstände und die schriftliche Versicherung der Löschung oder Vernichtung aller Kopien verlangen. l. Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der itemis AG nicht erlaubt. m. Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der itemis AG, die dem Besteller vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten - sofern nicht frei zugänglich - als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der itemis AG und sind nach Ziff. 11. geheim zu halten. 5. Leistungszeit und Verzögerungen Die unter dieser Ziffer 5. enthaltenen Regelungen gelten nur für entgeltlich zur Verfügung gestellte Software. a. Angaben zu Leistungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der itemis AG schriftlich als verbindlich zugesagt. Die itemis AG kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten oder sonst bereitgestellten Teile für den Besteller isoliert sinnvoll nutzbar sind. b. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die itemis AG durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Bestellers. c. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Leistungszeiten auswirken, so verlängern sich diese um einen angemessenen Zeitraum. d. Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von mindestens 2 (zwei) Wochen ist regelmäßig angemessen in diesem Sinne. 6. Vergütung Die unter dieser Ziffer 6. enthaltenen Regelungen gelten nur für entgeltlich zur Verfügung gestellte Software. a. Die Preise der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung. Sämtliche Preise sind grundsätzlich Netto-Preise, zzgl. gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. b. Verfügbare Zahlverfahren sind Direktüberweisung, PayPal oder Kreditkarte. Die itemis AG behält sich vor, einzelne Zahlverfahren auszuschließen. 7. Mitwirkungspflichten des Bestellers a. Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt. b. Der Besteller entgeltlich zur Verfügung gestellter Software ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der itemis AG unverzüglich ab Erhalt entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 Handelsgesetzbuch - HGB) zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Der Besteller testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung erhält. c. Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen. d. Der Besteller entgeltlich zur Verfügung gestellter Software wird die itemis AG bei der Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, die itemis AG umfassend informiert und ihr die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. e. Der Besteller unentgeltlich zur Verfügung gestellter Software teilt Störungen bei der Nutzung der Software unverzüglich der itemis AG mit. Hierdurch werden keine Rechte des Bestellers begründet. f. Der Besteller entgeltlich zur Verfügung gestellter Software hat auf eigene Kosten für die für die zur Fernwartung gemäß Ziff. 8. c. erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der itemis AG nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren. Der Besteller gewährt der itemis AG einen Remote-Zugriff auf seine Systeme, sofern dies der Mängelbeseitigung dienlich und dem Besteller nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen untersagt ist. 8. Sach- und Rechtsmängel Die unter dieser Ziffer 8. a.-f. enthaltenen Regelungen gelten nur für entgeltlich zur Verfügung gestellte Software. a. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Sofern und soweit im Einzelfall keine individuelle Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen wurde, gilt die in der jeweiligen Produktbeschreibung dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit bleibt unberücksichtigt. b. Bei Sachmängeln kann die itemis AG zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der itemis AG durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung oder sonstige Bereitstellung eines Programms, das den Mangel nicht aufweist oder dadurch, dass die itemis AG Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. c. Die itemis AG kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die itemis AG kann die Mängelbeseitigung unter den Voraussetzungen von Ziff. 7. e. auch mittels Remote-Zugriff auf die Systeme des Bestellers vornehmen. d. Die itemis AG kann Aufwendungsersatz für ihr durch eine Mängelrüge des Bestellers veranlasstes Tätigwerden verlangen, sofern der Besteller nicht zum Nachweis eines Mangels in der Lage ist und er die Mängelrüge wenigstens fahrlässig erhoben hat. e. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen im Falle von Vorsatz oder Arglist verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich. Ist für die Nutzung der Vertragssoftware ein Lizenzschlüssel erforderlich, so ist nach vorausgegangener Lieferung der Vertragssoftware oder deren Bereitstellung im Downloadbereich die Lieferung des Lizenzschlüssels für den Beginn der Verjährung maßgeblich. f. Die itemis AG gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die itemis AG dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft. g. Der Besteller unterrichtet die itemis AG unverzüglich in Textform, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) gegen ihn geltend machen. Der Besteller ermächtigt die itemis AG, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht die itemis AG von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der itemis AG anerkennen. Die itemis AG wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Besteller von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen. 9. Haftung bei entgeltlich zur Verfügung gestellter Software a. Die itemis AG leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: i. Die itemis AG haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von der itemis AG übernommenen Garantie. ii. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die itemis AG nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung der itemis AG ist in diesen Fällen begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. iii. In den Fällen von Ziff. 9. a. ii. ist die Haftung der itemis AG auf höchstens EUR 200.000,00 je Schadensfall und EUR 400.000,00 für alle Schadensfälle eines Auftraggebers insgesamt begrenzt. iv. Eine weitergehende Haftung der itemis AG besteht nicht. b. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der itemis AG. c. Der itemis AG bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. 10. Haftung bei unentgeltlich zur Verfügung gestellter Software a. Die itemis AG leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung) unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. b. Eine weitergehende Haftung der itemis AG besteht nicht. c. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der itemis AG. d. Der itemis AG bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. 11. Audit-Recht a. Der Besteller wird es der itemis AG auf deren Verlangen ermöglichen zu überprüfen, ob der Besteller das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erhaltenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Besteller der itemis AG Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch die itemis AG oder eine von dieser benannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. b. Die itemis AG darf die Prüfung in den Räumen des Bestellers zu üblichen Zeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Die itemis AG wird im Falle eines gewerblichen Bestellers darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Bestellers durch ihre Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. c. Der Besteller trägt die Kosten der Überprüfung wenn der Nutzungsumfang erheblich überschritten ist. Bei einer entgeltlich zur Verfügung gestellten Software ist das bei einer Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5 % (fünf Prozent) oder einer anderweitige nicht-vertragsgemäßen Nutzung der Fall, bei einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software auch bei Verstoß gegen diese AGB oder den erlaubten Nutzungsumfang. Ansonsten trägt die Kosten die itemis AG. 12. Geheimhaltung a. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. b. Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren nach der Bestellung fort. c. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, i. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; ii. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; iii. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. d. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Der Besteller unentgeltlich zur Verfügung gestellter Software wird keinem Dritten Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren. 13. Datenschutz/Datensicherheit a. Die Vertragspartner beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sofern und soweit der Auftraggeber im Rahmen der Erbringung der Leistungen der itemis AG personenbezogene Daten bereitzustellen beabsichtigt – beispielsweise durch einen Remote-Zugriff –, für deren Verarbeitung durch die itemis AG keine Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 (1) DSGVO oder Artikel 9 (2) DSGVO besteht, so wird der Auftraggeber die itemis AG zuvor unaufgefordert darüber in Kenntnis setzen. Vor einer solchen Bereitstellung werden die Vertragspartner einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO schließen mit dem Auftraggeber als Verantwortlichem und der itemis AG als Auftragsverarbeiter… b. Für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages muss die itemis AG bestimmte Daten des Bestellers erfassen und speichern. Die jeweiligen Bestimmungen können dem Dokument „Datenschutzhinweise für Produkt-Lizenzen“ (abrufbar unter  https://info.itemis.com/hubfs/datenschutz/ itemis_Product_Licenses_DE.pdf) entnommen werden. 14. Schlichtungsverfahren bei entgeltlich zur Verfügung gestellter Software Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Vertragserweiterungen oder -ergänzungen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (http:// www.dgri.de) anzurufen, um den Streit nach deren dann gültiger Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Sachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt; § 203 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechend. 15. Schlussbestimmungen a. Der Besteller darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die itemis AG nur nach schriftlicher Zustimmung der itemis AG auf Dritte übertragen. b. Der Besteller kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Besteller Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Der Besteller hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. c. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Die Schriftform wird nur durch Übermittlung des unterzeichneten Originals gewahrt. Ist der Besteller ein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB genügt hingegen die Textform. d. Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. e. Erfüllungsort ist der Sitz der itemis AG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz der itemis AG, sofern der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. f. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. A. Lizenzbedingungen der jeweils verwendeten Drittanbietersoftware A.1. Apache Software License, Version 2.0 (https://www.apache.org/ licenses/LICENSE-2.0.html) * Byte Buddy net.bytebuddy.byte-buddy -> https://bytebuddy.net/ * Apache Commons Lang commons-lang3 -> http://commons.apache.org/ proper/commons-lang/ * Apache Jena com.hp.hpl.jena -> https://jena.apache.org/ * Apache Log4j org.apache.logging.log4j.* -> http:// logging.apache.org/ * Apache Lucene org.apache.lucene.* -> http://lucene.apache.org/ * Apache POI org.apache.poi -> Apache POI org.apache.poi * Apache Tomcat org.apache.tomcat.embed.* -> https:// tomcat.apache.org/ * Bean Validation validation-api -> http://beanvalidation.org/ * RxJS rxjs -> http://reactivex.io/ * tslib tslib -> https://github.com/Microsoft/tslib * Spring Framework org.springframework.* -> https://github.com/ spring-projects/spring-framework * SnakeYAML org.yaml.snakeyaml -> http://www.snakeyaml.org/ * Hibernate Validator org.hibernate.validator.hibernate-validator -> http://hibernate.org/ * JBoss Javassist org.javassist.javassist -> http:// www.javassist.org/ * JBoss Jandex org.jboss.jandex -> http://www.jboss.org/ + Public Domain, per Creative Commons CC0 (http:// creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/) * JBoss Logging org.jboss.logging.jboss-logging -> http:// www.jboss.org/ + Public Domain, per Creative Commons CC0 (http:// creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/) * JNA com.sun.jna.core -> https://github.com/java-native-access/jna * JNA com.sun.jna.platform -> https://github.com/java-native-access /jna * Kotlin kotlin-osgi-bundle -> https://github.com/JetBrains/kotlin * MapStruct org.mapstruct.mapstruct -> http://mapstruct.org/ * OpenCSV com.opencsv -> http://opencsv.sourceforge.net/ * FasterXML ClassMate com.fasterxml.classmate -> http://github.com/ FasterXML/java-classmate * FasterXML Jackson com.fasterxml.jackson.* -> http://github.com/ FasterXML/jackson * HikariCP com.zaxxer.HikariCP -> https://github.com/ brettwooldridge/HikariCP * micrometer io.micrometer.micrometer-core -> https://github.com/ micrometer-metrics/micrometer A.2. Artop software license based on AUTOSAR released material (ASLR) (http://www.artop.org/aslr.html) * Artop org.artop -> https://www.artop.org/ A.3. BSD Style Licenses * Adobe XMP Core -> https://www.adobe.com/devnet/xmp.html + BSD License (https://www.adobe.com/devnet/xmp/sdk/ eula-cc20168.html) * Antlr antlr -> https://www.antlr.org/ + BSD 3-clause license (https://github.com/antlr/antlr4/blob/ master/LICENSE.txt) * HTML Cleaner htmlcleaner -> http://htmlcleaner.sourceforge.net/ + BSD License (http://htmlcleaner.sourceforge.net/license.php) * Github com4j -> https://github.com/kohsuke/com4j + BSD 2-Clause "Simplified" License (https://github.com/kohsuke /com4j/blob/master/LICENSE.txt) A.4. Common Development and Distribution License (CDDL) Version 1.0 * JAXB javax.xml.bind.jaxb-api -> https://github.com/javaee/jaxb-v2 + CDDL (https://github.com/javaee/jaxb-v2/blob/master/LICENSE) + GPLv2 (https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.txt) with classpath exception (https://en.wikipedia.org/wiki/ GPL_linking_exception) * JavaBeans Activation Framework javax.activation-api -> https:// github.com/javaee/activation + CDDL (https://github.com/javaee/activation/blob/master/ LICENSE.txt) + GPLv2 (https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.txt) with classpath exception (https://en.wikipedia.org/wiki/ GPL_linking_exception) * Java Common Annotations javax.annotation-api -> https:// github.com/javaee/javax.annotation + CDDL (https://github.com/javaee/javax.annotation/blob/master/ LICENSE) + GPLv2 (https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.txt) with classpath exception (https://en.wikipedia.org/wiki/ GPL_linking_exception) * Java Transaction API javax.transaction-api -> https://github.com/ javaee/javax.transaction + CDDL (https://github.com/javaee/javax.transaction/blob/master /LICENSE) + GPLv2 (https://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.txt) with classpath exception (https://en.wikipedia.org/wiki/ GPL_linking_exception) A.5. Eclipse Orbit Licenses (https://download.eclipse.org/tools/orbit /downloads/) * Dom4j org.dom4j.* -> Apache-style open source license, with the acknowledgment clause removed + https://github.com/dom4j/dom4j/blob/dom4j_1_6_1/LICENSE.txt A.5.1. Apache License, Version 2.0 (https://www.apache.org/licenses/ LICENSE-2.0.html) * XmlBeans xmlbeans * Jackson Annotations com.fasterxml.jackson.core.jackson-annotations * Jackson Core com.fasterxml.jackson.core.jackson-core * Jackson Databinding com.fasterxml.jackson.core.jackson-databind * Google Guava com.google.guava * Google Guice AssistedInject com.google.inject.assistedinject * Google Guice Multibindings com.google.inject.multibindings * JavaBeans Activation Framework javax.activation * XML Commons javax.xml * StAX 1.0 javax.xml.stream * Commons Collections org.apache.commons.collections * Commons IO org.apache.commons.io * Objenesis org.objenesis -> http://objenesis.org/ + MIT License (http://www.opensource.org/licenses/ mit-license.php) * XML Security org.apache.xml.security A.5.2. BSD Style Licenses * Xstream com.thoughtworks.xstream + BSD License (http://x-stream.github.io/license.html) A.5.3. Common Development and Distribution License (CDDL) (https:// opensource.org/licenses/CDDL-1.0) * JAXB com.sun.xml.bind * XML Binding for Java API javax.xml.bind * SOAP with Attachments API for Java javax.xml.soap A.5.4. Eclipse Public License, Version 1.0 (https://www.eclipse.org/ org/documents/epl-v10.html) * SWT-Chart org.swtchart -> http://swtchart.org/ * XML Pull Parsing org.xmlpull -> http://www.xmlpull.org/ A.5.5. MIT License (http://www.opensource.org/licenses/ mit-license.php) * Mockito org.mockito-> http://mockito.org/ A.5.6. Mozilla Public License (http://www.mozilla.org/MPL/) * Glazed Lists ca.odell.glazedlists A.5.7. Common Public License Version 1.0 (CPL) (http:// www.eclipse.org/legal/cpl-v10.html) * JUnit org.junit -> http://www.junit.org/ A.6. Eclipse Public License, Version 1.0 (https://www.eclipse.org/org /documents/epl-v10.html) * AspectJ org.aspectj.aspectjweaver -> http://www.aspectj.org/ * Eclipse org.eclipse.* -> https://www.eclipse.org/ * Java Persistence API javax.persistence-api -> https:// www.oracle.com/technetwork/java/javaee/tech/ persistence-jsp-140049.html * Logback ch.qos.logback.* -> https://logback.qos.ch/ A.7. Eclipse Public License, Version 2.0 (https://www.eclipse.org/ legal/epl-2.0): * Eclipse org.eclipse.* -> https://www.eclipse.org/ A.8. GNU Lesser General Public Licence (LGPL), Version 2.1 (https:// www.gnu.org/licenses/lgpl-2.1.html) * Hibernate org.hibernate.* -> http://hibernate.org/ * JFree Chart jcommon -> http://www.jfree.org/jcommon/ * JFree Chart jcommon-xml -> http://www.jfree.org/jcommon/ * Microsoft JDBC Driver 6.0 for SQL Server sqljdbc4.jar -> http:// www.microsoft.com/en-us/download/details.aspx?displaylang=en&id= 11774 A.9. GNU Lesser General Public Licence (LGPL), Version 3 (https:// www.gnu.org/licenses/lgpl.html) * JFree Chart jcommon -> http://www.jfree.org/jfreechart/ * jTDS jtds-*.jar, ntlmauth.dll -> http://jtds.sourceforge.net/ A.10. GNU General Public License, version 2, with the Classpath Exception (https://openjdk.java.net/legal/gplv2+ce.html) * AdoptOpenJDK hotspot -> https://adoptopenjdk.net/ A.11. HXTT software license (http://www.hxtt.com/license.html) * HXTT HXTT Access -> http://hxtt.com/access.html A.12. 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